Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Unseren Angeboten liegen nachfolgende Geschäftsbestimmungen (AGB) zugrunde.

Präambel

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen wurden erstellt, um dem Vertragspartner die notwendige Klarheit über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Abmachungen, der Terminvereinbarungen und des Vertragsabschlusses zu verschaffen und  Missverständnisse im Vorfelde zu vermeiden. Unabhängig davon bleibt das gegenseitige Vertrauen die wesentliche Voraussetzung zur Zusammenarbeit.

  1. Der Vertragspartner versichert dem Musiktheater KINDER DES OLYMP, dass er befugt ist, im Namen der von ihm vertretenen Institutionen (Schule, Stadtverwaltung usw.) Terminabsprachen bzw. Gastspielvereinbarungen verbindlich zu treffen. Sollte hierzu die Zustimmung anderer Personen oder Gremien (z.B. Schuldirektion, Elternbeirat) notwendig sein, hat er diese vor einer entsprechenden Vereinbarung einzuholen. Das Musiktheater KINDER DES OLYMP wird durch die Obfrau Mag. Claudia E. FENN bzw. die jeweiligen Disponenten vertreten.
  2. Das Honorar stellt eine Nettovergütung dar. Es umfasst alle im Angebot enthaltenen Leistungen und wird am Tage der Veranstaltung(en) ohne Abzug entsprechend den vereinbarten Zahlungsmodalitäten fällig.
  3. Mit einer Terminvereinbarung bzw. der definitiven Bestätigung eines zuvor unverbindlich reservierten Termins kommt auf der Grundlage des vorliegenden Angebots zu den darin genannten Bedingungen ein Gastspielvertrag zustande.
  4. Das Musiktheater KINDER DES OLYMP  verpflichtet sich zur Durchführung der vereinbarten Veranstaltung(en) zum festgelegten Termin und zu der vom Vertragspartner benannten Zeit.
  5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Durchführung der Veranstaltung(en) entsprechend den vereinbarten Bedingungen vorzubereiten und zu ermöglichen.
  6. Das Musiktheater KINDER DES OLYMP bietet dem Vertragspartner zu einem späteren Zeitpunkt die Unterzeichnung eines formellen Vertrags an, ohne dass dadurch bestehende, rechtswirksame Vereinbarungen in Frage gestellt, aufgehoben oder abgeändert werden. Der Vertrag in Schriftform hat ausschließlich deklaratorische Bedeutung.
  7. Nebenabsprachen haben Gültigkeit bzw. sind für das Musiktheater KINDER DES OLYMP nur insoweit bindend als sie zum Zeitpunkt der rechtswirksamen Terminvereinbarung bekannt gegeben und abgesprochen wurden.
  8. Beide Vertragspartner verpflichten sich, im Falle der Nichtdurchführbarkeit der vereinbarten Veranstaltung(en) auf Grund des Einwirkens von höherer Gewalt (Krankheit, Witterung, Ausnahmesituationen usw.), diese auf einen späteren, neu zu bestimmenden Termin zu verschieben. Sollte dies von Seiten des Vertragspartners aus irgendeinem Grunde nicht möglich sein, wird eine Pönale von 20% des im Vertrag benannten Honorars fällig.
  9. Der Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung(en).
  10. Gerichtsstand ist Wien. Die Geschäftsbeziehung ist österreichischem Recht unterstellt.
  11. Sollten sich Teile der AGB als nicht rechtswirksam erweisen, werden diese durch sinnentsprechende, rechtskonforme Abschnitte ersetzt. Die Wirksamkeit der übrigen Teile wird hiervon nicht berührt.